Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR), vertreten durch ihre geschäftsführenden Gesellschafter Rudolph Neff und Swetlana Neff, mit ihren Schüler*innen und anderen Vertragspartnern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Schüler*innen sind jene Personen, die aufgrund eines mit der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) abgeschlossenen Ausbildungs-vertrages für die Ausbildung zum Meister/zur Meisterin im Taekwondo (Ausbildungsvertrag) zur Benutzung einer von der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) betriebenen Ausbildungsstätte (nachfolgend: Dojang) berechtigt sind.
Andere Vertragspartner sind Personen, die ohne einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen zu haben, Leistungen der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) in Anspruch nehmen.
1.2. Vertragsschluss im Dojang
1.2.1. Ein Vertragsschluss im Dojang kommt zustande durch Angebot und Annahme beider Parteien (der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) und dem/der zukünftigen Schüler/in bzw. dem/der Vertragspartner/in). Der Vertrag wird formfrei geschlossen. Die unterschriebenen Vertragsunterlagen dienen lediglich der Dokumentation des Vertragsschlusses.
1.2.2. Ein Widerrufsrecht bei Vertragsschluss im Dojang ist für beide Parteien ausgeschlossen.
1.3. Widerrufsrecht bei Vertragsschluss im Fernabsatz (z.B. Post, Email, Kontaktformular auf der Unternehmens-Website)
1.3.1. Für den/die Schüler/in bzw. den/die Vertragspartner/in gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches er/sie vor Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.3.2. Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) kann den Vertrag ebenfalls innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen.
1.4. Besonderheiten für Kinder und Jugendliche
Personen vor Vollendung des 4. Lebensjahres können nicht Schüler/in bzw. Vertragspartner/in werden. Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Vertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
1.5. Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen wird der/die Schüler/in bzw. der/die Vertragspartner/in gebeten, freiwillig eine Einwilligung zu erteilen.
2. NUTZUNG DES DOJANG
2.1. Umfang der Nutzung
Der/die Schüler/in bzw. der/die Vertragspartner/in erhält nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung Zutritt zum Dojang und ist berechtigt, diesen während der jeweiligen Öffnungszeiten zu betreten. Der/die Schüler/in bzw. der/die Vertragspartner/in ist berechtigt, an den vertraglich vereinbarten und für ihn/sie geeigneten Unterrichtseinheiten (vor Ort persönlich wie auch am Live-Training, soweit angeboten) teilzunehmen.
2.2. HYBRID TAEKWONDO (Training online-live via Zoom)
Der/die Schüler/in erklärt sich damit einverstanden, dass er/sie im Rahmen des Live-Trainings (bei der Teilnahme am Training vor Ort) von anderen Schüler*innen – auch solchen, die nicht im Dojang vor Ort sind - gesehen wird. Es besteht kein Recht dazu, im Rahmen der Teilnahme an den als HYBRID TAEKWONDO ausgewiesenen Unterrichtseinheiten zu verlangen, dass die Live-Übertragung abgebrochen wird.
Das Live-Training wird nicht aufgezeichnet und/oder auf anderen Plattformen zur Verfügung gestellt. Es wird nur live abgehalten. Und es nehmen nur die von der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) zugelassenen Schüler*innen am Unterricht teil. Das sind Schüler*innen, die bereits unter Vertrag sind. Außerdem solche, die es werden wollen und z.B. ein Probetraining machen sowie solche, die durch Partnerschulen/Verbandsschulen eine spezielle Zulassung zum Training durch die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) haben.
Die Lehrkraft wird beim HYBRID TAEKWONDO die Kamera grundsätzlich auf sich selbst gerichtet haben. Dennoch kann es sein, dass andere am Unterricht im Dojang Teilnehmende während des Unterrichts für die am Live-Training Teilnehmenden sichtbar sind oder werden, etwa durch vorhandene Spiegel oder Bewegungen im Training quer durch den Raum. Wer am Unterricht vor Ort im Rahmen des HYBRID TAEKWONDO teilnimmt, erklärt sich daher damit einverstanden, dass er/sie im Rahmen des oben geschilderten Live-Trainings von Schüler*innen außerhalb des Dojang gesehen werden kann.
2.3. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Dojang ist den Schüler*innen und Vertragspartner*innen nicht gestattet. Ebenfalls innerhalb des Dojang nicht gestattet ist das Werben für das Trainingsangebot anderer Personen/Unternehmen.
2.4. NEFF-TKD-Card
Der/die Schüler/in erhält im Dojang bei Vertragsabschluss bzw. beim Vertragsschluss im Fernabsatz beim ersten Dojang-Besuch eine NEFF-TKD-Card, die ihm/ihr den Zutritt zum Dojang ermöglicht. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung des Dojang.
2.5. Hausordnung
Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) ist berechtigt, eine für die Schüler/innen und Vertragspartner/innen verbindliche Hausordnung für den Dojang aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung des Dojang, der Trainingsfläche und zur Wahrung der Rechte anderer Schüler/innen und Vertragspartner/innen.
2.6. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal, und insbesondere die Schulleiter Rudolph Neff und Swetlana Neff, sind berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes im Dojang, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
3. PFLICHTEN DES/DER SCHÜLER/IN BZW. DES/DER VERTRAGSPARTNER/IN
3.1. Umgang mit der NEFF-TKD-Card
3.1.1. Der/die Schüler/in ist verpflichtet, die NEFF-TKD-Card ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
3.1.2.. Der/die Schüler/in ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der NEFF-TKD-Card zu sorgen. Einen Verlust der NEFF-TKD-Card hat der/die Schüler/in unverzüglich im Dojang oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der NEFF-TKD-Card gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird der/die Schüler/in vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Daten
3.2.1. Der/die Schüler/in ist verpflichtet, der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem/der Schüler/in erfolgen kann. Der/die Schüler/in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR), z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, entweder schriftlich per Post an die zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.2.2. Der/die Schüler/in hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) unverzüglich mitzuteilen.
3.3. Unübertragbarkeit des Ausbildungsvertrages zum Meister im Traditionellen Taekwondo
Die Ausbildung zum Meister/ zur Meisterin im Traditionellen Taekwondo bei der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
3.4. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist den Schülern/innen bzw. Vertragspartnern/innen untersagt, im Dojang zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es den Schülern/innen bzw. Vertragspartnern /innen untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in den Dojang mitzubringen. In gleicher Weise ist es den Schülern/innen bzw. den Vertragspartnern/innen untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Dojang anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
4. ZAHLUNG, FÄLLIGKEIT, VERZUG, PREISANPASSUNGEN
4.1. Fälligkeit einmaliger Zahlungen
Einmalige Zahlungen (z.B. Starterpaket, Dobok, T-Shirt) werden mit Zustandekommen des Vertrages fällig.
4.2. Fälligkeit wiederkehrender Beiträge
4.2.1. Die monatlichen Beiträge für die Ausbildung zum Meister/ zur Meisterin im Traditionellen Taekwondo werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
4.2.2. Die jährliche Verbandsgebühr wird am 01.01. des Jahres fällig und ist jeweils im Voraus zu zahlen, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für das erste anteilige Jahr ist im Starterpaket enthalten.
4.3. Fortbestehende Zahlungspflicht
4.3.1. Die monatlichen und jährlichen Beiträge sind auch dann zu zahlen, wenn der/die Schüler/in aus in seiner/ihrer Person liegenden Gründen oder durch ihn/sie zu vertretenden Gründen die Leistungen der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) nicht in Anspruch nimmt.
4.3.2. Das Programm HYBRID TAEKWONDO ermöglicht das Erlernen des Traditionellen Taekwondo sowohl persönlich vor Ort als auch im Rahmen von Live-Training. Daher sind der Unterricht vor Ort und der Unterricht live gleichwertig. Eine vorübergehende Unterbrechung einer der Unterrichts-formen (z.B. im Rahmen eines Lockdowns der Wirtschaft) lässt die Beitragspflicht nicht entfallen.
4.4. Zusatzleistungen/Gesonderte Abrechnung der Prüfungen
4.4.1. In den vereinbarten monatlichen und jährlichen Beiträgen für die Ausbildung zum Meister/ zur Meisterin im Traditionellen Taekwondo ist das Entgelt für zusätzliche Produkte und Dienstleistungen (Starterpaket, Trainingskleidung, Personal Training, Ernährungsberatung, usw.) nicht enthalten. Solche Leistungen werden gesondert abgerechnet.
4.4.2. Prüfungen zur nächsthöheren Graduierung sind Bestandteil der Ausbildung zum Meister im Traditionellen Taekwondo. Sie werden jedoch bei den Programmen TIGER KIDS und BLACK BELT TEAM gesondert abgerechnet. Lediglich im Programm PANDA KIDS fallen keine Gebühren für die Prüfungen an.
4.5. Umsatzsteuer und Umsatzsteuerbefreiung
4.5.1. Umsatzsteuer
In den Preisen der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule wird die gesetzliche Mehrwertsteuer nur berechnet, wo dies entsprechend ausgewiesen ist. Das ist z.B. der Fall bei einer Ernährungsberatung oder dem Kauf von Merchandise-Artikeln (z.B. T-Shirts, Taschen).
4.5.2. Umsatzsteuerbefreiung
4.5.2.1. Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) ist hinsichtlich der Ausbildung zum Meister/ zur Meisterin im Traditionellen Taekwondo gemäß § 4 Nr.21 a) bb) UStG von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Die monatlichen Beiträge werden durch die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) daher ohne Umsatzsteuer bzw. MwSt. berechnet.
4.5.2.2. Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung. Aus diesem Grunde werden auch die jährliche Verbandsgebühr, das Starterpaket, die Einsteiger-Pakete (Probetrainings) und die Beiträge für die jeweiligen Prüfungen ohne gesetzliche Umsatzsteuer bzw. MwSt. berechnet.
4.5.3. Verpackungs-, Liefer- und Versandkosten
In den Preisen der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) sind Verpackungs-, Liefer- und Versandkosten in den Preisen nicht enthalten.
4.6. Preisanpassungsrecht
4.6.1 Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) ist berechtigt, die monatlichen und jährlichen Beiträge bei Verlust der Umsatzsteuerfreiheit zu erhöhen, wobei sich die Erhöhung des Beitrages auf den dann gültigen Umsatzsteuersatz beschränkt. Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.6.2. Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) ist auch berechtigt, die Beiträge zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.6.3. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.7. Zahlungsverzug
4.7.1. Befindet sich der/die Schüler/in bzw. der/die Vertragspartner/in in Zahlungsverzug, behält die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) sich das Recht vor, dem/der Schüler/in bzw. dem/der Vertragspartner/in Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten von dem/der Schüler/in bzw. dem/der Vertragspartner/in schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten von Rücklastschriften sowie Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten). Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der/die Schüler/in bzw. der/die Vertragspartner/in die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
4.7.2. Außerdem ist die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der/die Schüler/in sich mit der Zahlung eines Betrages, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug befindet. In diesem Falle ist die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) außerdem berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / SONDERKÜNDIGUNGSRECHT / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Für Verträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen worden sind, gilt:
Der Ausbildungsvertrag enthält eine vor Abschluss des Vertrages durch den/die Schüler/in gewählte Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Soweit im Ausbildungsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Ausbildungsvertrag gewählte Mindestvertragslaufzeit, wenn der Vertrag nicht von dem/der Schüler/in oder von der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung beträgt 1 Monat zum Ende der Vertragslaufzeit.
Für Verträge, die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen worden sind, gilt:
Nach Ablauf der gewählten Mindestvertragslaufzeit wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Er kann mit einer Frist von 1 Monat ab Zugang der Kündigung beendet werden.
5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung
5.2.1. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.2.2. Unser HYBRID TAEKWONDO ermöglicht das Erlernen des Traditionellen Taekwondo sowohl persönlich vor Ort als auch im Rahmen von Live-Training. Daher sind der Unterricht vor Ort und der Unterricht live gleichwertig. Die Vertragsparteien sind sich daher einig, dass eine vorübergehende Unterbrechung einer der Unterrichtsformen (z.B. im Rahmen eines Lockdowns der Wirtschaft) keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung bildet.
5.3. Erklärung der Kündigung
Eine Kündigung ist in Textform zu erklären.
5.4. Stilllegung
Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten von mehr als 1 Monat ohne Unterbrechung werden gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (Ärztliches Attest) als Trainingszeit gutgeschrieben. Die Anzahl der Pausenmonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Stilllegungen für Zeiträume von weniger als 1 Monat sowie Stilllegungen aufgrund von Urlaub, Erholungsreisen oder privat bedingter Abwesenheit sind ausgeschlossen.
6. EIGENTUMSVORBEHALT BEI KAUFVERTRÄGEN
Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen (z.B. T-Shirt, Taschen) bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Der/die Schüler/in bzw. der/die Vertragspartner/in ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn/sie übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
7. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE BEI KAUFVERTRÄGEN
7.1. Soweit die in den Angebotsunterlagen der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die Angaben unverbindlich.
7.2. Soweit der übergebene Gegenstand nicht die zwischen dem/der Schüler/in und dem/der Vertragspartner/in und der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der/die Schüler/in bzw. der/die Vertragspartner/in nach den öffentlichen Äußerungen der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) erwarten konnten, hat, so ist NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
7.3. Der/die Schüler/in bzw. der/die Vertragspartner/in hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) ist jedoch berechtigt, die vom/von der Schüler/in bzw. Vertragspartner/in gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den/die Schüler/in bzw. Vertragspartner/in bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den/die Schüler/in bzw. Vertragspartner/in ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der/die Schüler/in bzw. Vertragspartner/in nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
7.4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der/die Schüler/in bzw. Vertragspartner/in erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht der Vertragspartner/innen zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
7.5. Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungs-beschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) beruhen. Soweit die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
7.6. Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
7.7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
8. HAFTUNG BEI DIENSTLEISTUNGEN/GEBÜHR FÜR ERSATZ-TKD-CARD
8.1. Haftung der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR)
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der/die Schüler/in bzw. Vertragspartner/in regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR).
8.2. Gebühr bei Ausstellung einer Ersatz-NEFF-TKD-Card
Für die Neuausstellung der NEFF-TKD-Card bei einem durch den/die Schüler/in verschuldeten Verlust oder eine durch den/die Schüler/in verschuldete Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 10 € für die Ersatz-NEFF-TKD-Card fällig. Weist der/die Schüler/in im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, ist lediglich der nachgewiesene Betrag geschuldet. Die alte NEFF-TKD-Card verliert mit der Aktivierung der Ersatz-NEFF-TKD-Card ihre Gültigkeit.
9. ÄNDERUNG VON ÖFFNUNGS- UND TRAININGSZEITEN, SCHLIESSUNGEN, BETRIEBSFERIEN
9.1. Änderung von Öffnungs- und Trainingszeiten
Änderungen von Öffnungs- und Trainingszeiten werden unverzüglich bekannt gegeben. Die Änderungen der Trainingszeiten stellen keinen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar.
9.2. Fortbildungen/Instandhaltungsarbeiten
Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) ist berechtigt, den Dojang pro Monat bis zu 24 Stunden (= bis zu 12 Tage pro Jahr) innerhalb der jeweiligen Öffnungszeiten für Fortbildungen des Teams oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem/der Schüler/in bzw. Vertragspartner/in für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) wird Zeit und Dauer der Sperrung auf der Unternehmens-Website mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.
9.3. Betriebsferien
9.3.1. An den gesetzlichen Feiertagen bleibt der Dojang geschlossen, außerdem an Weiberfastnacht, Rosenmontag sowie an Brückentagen. Wenn z.B. der Feiertag auf einen Donnerstag fällt, bleibt der Dojang am Freitag ebenfalls geschlossen. Entsprechendes gilt für den Montag, wenn Dienstag ein gesetzlicher Feiertag ist.
9.3.2. Betriebsferien finden für 3 Wochen in den Winterferien (Schulferien) sowie 2 Wochen in den Sommerferien (Sommerpause) statt. Der genaue Zeitpunkt der Betriebsferien wird unter Berücksichtigung der in den Schulferien teilweise angebotenen Kinderferiencamps der NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) sowie der Jahresplanung festgelegt. Die Betriebsferien werden mindestens 4 Wochen vor Beginn auf der Unternehmens-Website angekündigt.
10. PRÜFUNGEN UND TEILNAHME AN PRÜFUNGEN
10.1. Prüfungen
Die Ausbildung zum Meister im Traditionellen Taekwondo erfolgt in mehreren Abschnitten. Durch eine Prüfung wird der vorherige Abschnitt abgeschlossen und der neue angefangen. Prüfungen erfolgen nicht ausschließlich live, sondern mit Kontaktanteilen, die ausnahmsweise die Anwesenheit vor Ort erforderlich machen.
10.2. Teilnahme an Prüfungen
Der/die Schüler/in stellt durch seine/ihre regelmäßige Teilnahme am Unterricht (persönlich vor Ort und/oder live) eine kontinuierliche Entwicklung sicher. Die Schulleiter (Rudolph Neff & Swetlana Neff) überprüfen den Stand dieser Entwicklung regelmäßig und entscheiden über die jeweilige Prüfungsreife. Entscheidend für die Teilnahme an der nächsten Prüfung ist allein die Entwicklung des/der Schülers/in. Die Entwicklung zu beurteilen ist Privileg der Schulleiter.
11. ABTRETUNG
Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungs-gesetz (VSBG) teilzunehmen.
12.2. Änderungen dieser AGB
Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) ist berechtigt, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) wird die Schüler über die Änderungen in Kenntnis setzen, ihnen Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
12.3. Aufrechnungsverbot
Der/die Schüler/in bzw. Vertragspartner/in darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des/der Schülers/in gegen die NEFF TAEKWONDO Kampfkunstschule (GbR) auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt hiervon unberührt.
12.4. Vorerkrankungen
Der/die Schüler/in versichert, dass er/sie weder an einer Krankheit noch an einer gesundheitlichen Störung leidet, die seine/ihre Fähigkeit zur Trainingsteilnahme einschränkt. Für die Folgen von gesundheitlichen Vorschädigungen wird keine Haftung übernommen.
12.5. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
12.6. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
12.7. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(Stand der AGB: 14.04.2023)